Die Planungen von Arbeitsstellen werden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden im Kontext mit den bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien durchgeführt.
Die Abstimmungsergebnisse werden von uns in Übersichtsplänen, einschl. Erstellung erforderlicher signaltechnischer Unterlagen (Lagepläne und Signalzeitenpläne) mit sämtlichen Verkehrszeichen und Einrichtungen sowie der Umleitungsrouten gefasst. Bei Planfreigaben der Beteiligten leiten wir die erforderlichen Genehmigungsverfahren ein.
Bei Bedarf erarbeiten wir zu den Planunterlagen auch Leistungstexte, die wir den ausschreibenden Behörden unterstützend an die Hand geben können. Wir führen auf Wunsch für den Auftraggeber im Laufe der Ausführung einer Maßnahme eine Dokumentation über Zeiträume und Zeitdaten der Genehmigung.
Bei erforderlichen Änderungen in der Ausführung modifizieren wir die erteilten Genehmigungen und erweitern das Verfahren. Somit sorgen wir für eine ständige straßenverkehrs- und ordnungsrechtlich einwandfreie Situation der Gesamtmaßnahme mit ständigem engen Kontakt zu den zuständigen Behörden.
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